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Richtlinien für das Training (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Die Anmeldung ist verbindlich.

  2. Eine Unterrichtsstunde dauert 55 Minuten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  3. Der Preis beinhaltet Trainer, Trainingshilfen und gesetzl. MwSt. für Mitglieder des TC Neunkirchen am Brand.

    In der Sommersaison kommt für Nichtmitglieder des TC Neunkirchen am Brand noch eine Platzgebühr hinzu.
    In der Wintersaison wird die Hallengebühr für Mitglieder vom TC Neunkirchen am Brand eingezogen, für Nichtmitglieder von der Tennisschule Wiltrud Probst Inhaber Daniel Dolbea.

  4. Ausgefallene Gruppenstunden durch Verletzung, Krankheit oder Versäumen können nicht nachgeholt werden. Sonderfälle Bedürfen der Absprache. Wer nach Beginn eines Kurses (Gruppentraining) zurücktritt, hat kein Anrecht auf Rückerstattung der gezahlten oder noch fälligen Kursgebühr/Hallengebühr.

  5. Rücktritt vom Einzelunterricht ist bei längerfristiger Verletzung oder Krankheit (mehr als 3 Wochen) möglich. Einzelunterricht, der mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde, wird nachgeholt.

  6. Trainerstunden können vom Teilnehmer auf dritte übertragen werden, bei Gruppenunterricht nur insoweit als dieser nicht beeinträchtigt wird.

  7. Ist der Schüler zur vereinbarten Zeit nicht anwesend, so kann die Stunde neu vergeben werden.

  8. Der Unterricht geschieht auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

  9. Die Tennisschule Wiltrud Probst versucht die genannten Trainingswünsche zu berücksichtigen. Es kann jedoch kein Anspruch

    erhoben werden!

  10. Vorentrichtetes Honorar für Stunden, die die Tennisschule nicht wahrnehmen kann, wird durch Ersatzstunden ausgeglichen.

  11. Die Zahlung der Kursgebühr wird vor bzw. mit der ersten Trainerstunde (Anmeldung) fällig.

  12. Zahlung an die Tennisschule Wiltrud Probst nur per Überweisung, bar oder per Lastschrifteinzug.

  13. Der Unterricht wird vom Trainerteam der Tennisschule Wiltrud Probst gehalten. Sollte ein Trainer der Tennisschule verhindert

    sein eine bei ihm/ihr gebuchte Stunde zu halten, kann ein entsprechend qualifizierter Trainer diesen Unterricht übernehmen.

  14. Telefonisch vereinbarte Trainerstunden gelten genauso als verbindlich gebucht, wie vor Ort gebuchte Stunden.

  15. Kündigungsfrist ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Saisonende, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um eine

    Saison (Wintersaison Oktober-April/Sommersaison Mai-September).

  16. Bei nicht fristgerechter Kündigung ist der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten grundsätzlich verpflichtet, die Kursgebühr

    inkl. Platzgebühr bis zum nächstmöglichen Termin der Kündigung weiter zu bezahlen.

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